Kampfrichteraus/fortbildung am 27. April

Kampfrichterausbildung in Kitzingen

Am 27. April 2024 findet in Kitzingen (Mittelschule Siedlung) eine Ausbildung zum Kampfrichter statt. Wir müssen bei allen Wettkämpfen Kampfrichter stellen. Ohne Kampfrichter gibt es keine Wettkämpfe. Daher geht der Aufruf an unsere Schwimmereltern (und auch interessierte Schwimmer), eine Kampfrichterausbildung zu machen. Je mehr Kampfrichter wir haben, desto leichter lassen sich die Aufgaben verteilen. 

Wirkliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, man sollte aber zumindest schon einmal etwas von den vier Schwimmarten gehört und einem Wettkampf beigewohnt haben. Die Kosten für die Ausbildung trägt die Schwimmabteilung. Die Ausbildung findet von 9 Uhr bis max. 18 Uhr statt.

Anmeldung bitte über das Formular.

Kleiner Exkurs für den ersten Überblick:

  • Der Zeitnehmer (ZN) muss die Zeit des Schwimmers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Gleichzeitig hat er die Aufgabe eines Wenderichters auf der ihm zugewiesenen Bahn zu erfüllen.
  • Der Zielrichter (ZR) sitzt in Verlängerung der Ziellinie. Er entscheidet (unabhängig von der gestoppten Zeit) über die Platzierung im Lauf (Zieleinlauf). Bei Staffelwettkämpfen hat er festzustellen, ob der ablösende Schwimmer den Startblock (beim Rückenschwimmen: die Startgriffe) noch berührt, wenn der ankommende Schwimmer an der Wand anschlägt.
  • Der Wenderichter (WR) hat darauf zu achten, dass die Schwimmer beim Wenden die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.
  • Der Schwimmrichter (SR) hat darauf zu achten, dass die für die Schwimmart vorgeschriebenen Regeln während der Schwimmstrecke eingehalten werden. Er beobachtet zusätzlich die Wenden an der Wenden- und Zielseite sowie den Zielanschlag, um die Wenderichter und Zeitnehmer zu unterstützen.
  • Der Starter (ST) erteilt das Startkommando und entscheidet zusammen mit dem Schiedsrichter, ob der Start einwandfrei ist.
  • Der Auswerter (AW) kontrolliert die Ergebnisse der Zieleinlauf- und Zeitmessanlage anhand der Back-up-Zeiten (bei elektronischer Zeitnahme) und der von den Zielrichtern festgestellten Platzierung. Er entscheidet, ob alle registrierten Zeiten als fehlerfrei anerkannt werden. Er übergibt nach der Auswertung die Unterlagen dem Protokollführer.
  • Der Protokollführer (PKF) erstellt über das Ergebnis einer Wettkampfveranstaltung ein Protokoll. Er muss die Ergebnisse vor Veröffentlichung durch Abzeichnung des Schiedsrichters bestätigen lassen.
  • Der Sprecher (SPR) arbeitet auf Weisung des Schiedsrichters, des Veranstalters und/oder des Ausrichters. Der Sprecher muss kein Kampfrichter sein. Der Sprecher hat die Aufgabe, die Schwimmer rechtzeitig zu ihren Wettkämpfen aufzurufen und sie, sowie das Publikum, über den Ablauf und die Ergebnisse der Wettkampfveranstaltung (inklusive Disqualfikationen) zu informieren.
  • ​Der Schiedsrichter (SCH) hat auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen zu achten und in allen damit zusammenhängenden Fragen zu entscheiden. Jede Frage muss durch den Schiedsrichter sofort entschieden werden.